AI Regulatory Intelligence — by YRproject

sachliche Einordnung · nachvollziehbar bis zur Primärquelle

Erläuterung

KI bei Bewertung, Beförderung und Kündigung: Hochrisiko über die Einstellung hinaus

Verabschiedet 2026-06-21 · ≈ 2 Min. Lesezeit · Dirk Baaijen

Anhang III der KI-Verordnung reicht über die Einstellung hinaus: Auch KI, die über Arbeitsbedingungen, Beförderung, Beendigung, Aufgabenzuweisung und Leistungsbewertung mitentscheidet, ist Hochrisiko. Das trifft Performance-Tools und Workforce-Systeme, die viele Arbeitgeber bereits nutzen.

Kurze Antwort: Die Einstellung erhält die meiste Aufmerksamkeit, doch Anhang III der KI-Verordnung reicht weiter. Auch KI, die über Arbeitsbedingungen, Beförderung, Beendigung, Aufgabenzuweisung und Leistungsbewertung mitentscheidet, ist Hochrisiko. Damit fallen Performance-Dashboards, Produktivitäts-Scores und Workforce-Management-Systeme, die viele Arbeitgeber bereits betreiben, unter dasselbe schwere Regime — mit der DSGVO obendrauf.

Was unter Anhang III fällt

Die Verordnung nennt ausdrücklich KI-Systeme, die eingesetzt werden, um Entscheidungen zu treffen oder zu beeinflussen über:

  • Arbeitsbedingungen, Beförderung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses;
  • die Zuweisung von Aufgaben anhand von Verhalten oder persönlichen Merkmalen;
  • die Überwachung und Bewertung von Leistung und Verhalten der Beschäftigten.

Es spielt keine Rolle, ob das System selbst entscheidet oder "nur" eine Empfehlung abgibt, die eine Führungskraft übernimmt: Auch Entscheidungsunterstützung fällt darunter.

Die Pflichten des Arbeitgebers

Als Betreiber (Art. 26) gelten dieselben Kernpflichten wie bei der Einstellung:

  • Menschliche Aufsicht (Art. 14): Ein Mensch bewertet das Ergebnis und kann es beiseiteschieben — ein Algorithmus darf niemanden unkontrolliert degradieren oder kündigen.
  • Information der betroffenen Beschäftigten (und gegebenenfalls ihrer Vertretung), dass ein Hochrisiko-System eingesetzt wird.
  • Relevante, repräsentative Eingabedaten und Überwachung auf verzerrte Ergebnisse.
  • Bestimmte Arbeitgeber müssen vorab eine Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) durchführen.

Die DSGVO: Artikel 22 bei schwerwiegenden Entscheidungen

Eine Kündigung, eine abgelehnte Beförderung oder eine Sanktion sind Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen. Ergibt sich eine solche Entscheidung ausschließlich aus einem automatisierten Prozess, so gilt Artikel 22 DSGVO: eine gültige Rechtsgrundlage, Transparenz und ein Recht auf menschliches Eingreifen. In der Praxis bedeutet das, dass ein KI-Urteil nie das letzte Wort haben darf.

Die Falle: Monitoring, das unbemerkt entscheidet

Viele Überwachungstools sammeln nicht nur Daten, sondern wandeln sie in Scores um, die Beförderungen und Bewertungen steuern. In diesem Moment verschiebt sich "messen" zu "entscheiden" — und damit zu Hochrisiko. Die Grenze liegt nicht bei der Technik, sondern beim Einsatz.

Was zu tun ist

  • Inventarisieren Sie Ihre Performance-, Planungs- und Workforce-Systeme, nicht nur Ihre Einstellungs-Tools.
  • Bestimmen Sie je System, ob es Entscheidungen über Menschen trifft oder beeinflusst.
  • Sichern Sie ein menschliches Endurteil bei jeder Konsequenz für eine Person.
  • Dokumentieren Sie die Logik und bewahren Sie Protokolle auf — Sie brauchen sie bei einer Beschwerde oder Aufsichtsfrage.

Die KI-Verordnung schützt das gesamte Arbeitsverhältnis, nicht nur die Eingangstür. Wer nur die Einstellung im Griff hat, deckt das halbe Risiko ab.

Quellen

  1. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
    Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung): Anhang III umfasst Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Beförderung, Beendigung, Aufgabenzuweisung und Leistung.
  2. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
    Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): Art. 22 bei Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen, etwa Kündigung oder Degradierung.

Share on LinkedIn

Lesen Sie auch

U

Algorithmisches Management: KI, die Arbeit verteilt und steuert, auch außerhalb der Plattformarbeit

Algorithmisches Management — KI, die Aufgaben zuweist, Leistung steuert und Verhalten nudgt — ist nicht auf Lieferplattformen beschränkt. In gewöhnlichen Organisationen fällt es unter Anhang III (Aufgabenzuweisung, Bewertung) und die DSGVO, mit menschlicher Aufsicht und Transparenz als Kern.

A

KI bei Onboarding und interner Mobilität: wo liegt die Grenze?

Talent-Marketplaces, Skills-Matching und KI-gestützte Laufbahnpfade wirken neutral, berühren aber die Hochrisikogrenze, sobald sie Beförderungs- oder Aufstiegsentscheidungen steuern (Anhang III, Nr. 4). Dann gelten KI-VO, DSGVO, Transparenz und Chancengleichheit auch intern.

U

KI in Dienstplänen, Planung und Lohnabrechnung: Aufgabenzuweisung ist Hochrisiko

KI, die Schichten zuteilt, Kapazität plant oder Vergütung berechnet, fällt unter Anhang III, sobald sie Aufgaben nach Verhalten oder Merkmalen verteilt. Neben der KI-Verordnung gelten Arbeitszeitregeln, Planbarkeit und die DSGVO — sowie das Risiko der Benachteiligung von Gruppen.

Dirk Baaijen

Über diese Wissensdatenbank

Zusammengestellt und gepflegt von YRproject — Programm- und Projektsteuerung an der Schnittstelle von digitaler Transformation, KI und Regulierung. Jede sachliche Aussage ist bis zur Primärquelle nachvollziehbar. Hinter YRproject steht Dirk Baaijen Über & Methode →

Ein Projekt oder Programm? Mit YRproject arbeiten →

Das monatliche Briefing

KI-Regulierung in fünf Minuten: was sich geändert hat, was kommt und was es bedeutet. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.

Ihre Adresse wird nur hierfür verwendet und auf eigenen Servern gespeichert.