KI in Dienstplänen, Planung und Lohnabrechnung: Aufgabenzuweisung ist Hochrisiko
KI, die Schichten zuteilt, Kapazität plant oder Vergütung berechnet, fällt unter Anhang III, sobald sie Aufgaben nach Verhalten oder Merkmalen verteilt. Neben der KI-Verordnung gelten Arbeitszeitregeln, Planbarkeit und die DSGVO — sowie das Risiko der Benachteiligung von Gruppen.
Kurze Antwort: KI, die Dienstpläne erstellt, Kapazität plant oder Vergütung berechnet, wirkt operativ und neutral — doch sobald sie Aufgaben oder Schichten nach Verhalten oder Merkmalen zuteilt, fällt sie unter Anhang III der KI-Verordnung als Hochrisiko. Daneben gelten Arbeitszeitregeln, Anforderungen an die Planbarkeit von Dienstplänen und die DSGVO. Das Kernrisiko: dynamische Planung, die bestimmte Gruppen systematisch benachteiligt.
Warum Planung Hochrisiko sein kann
Anhang III nennt die Aufgabenzuweisung auf Basis von Verhalten oder persönlichen Merkmalen ausdrücklich. Ein Planungssystem, das Schichten nach "Verfügbarkeitsscore", Produktivität oder Präferenzen verteilt, entscheidet über das Einkommen und die Work-Life-Balance einer Person mit. Das ist keine neutrale Logistik mehr, sondern eine Entscheidung über Menschen — mit menschlicher Aufsicht als Anforderung.
Das Fairnessrisiko
Dynamische, "optimierte" Dienstpläne können ungewollt Muster verstärken: Wer oft verfügbar ist, bekommt die besten Stunden; wer Sorgeaufgaben oder eine Beeinträchtigung hat, fällt zurück. So verschiebt sich ein Effizienztool zur mittelbaren Diskriminierung. Auch Just-in-time-Planung ohne Planbarkeit berührt das Arbeitsrecht.
Arbeitszeit und Planbarkeit
Neben der KI-Verordnung gelten die gewöhnlichen Regeln: Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und — für viele Beschäftigte — das Recht auf angemessen planbare Arbeitszeiten. Ein Algorithmus, der Dienstpläne schwanken lässt, entbindet den Arbeitgeber nicht von diesen Normen.
Die DSGVO und Transparenz
Planung auf Basis personenbezogener Daten (Verfügbarkeit, Leistung, Standort) erfordert eine Rechtsgrundlage, Transparenz und Datenminimierung. Beschäftigte haben ein Interesse daran zu verstehen, wie ihr Dienstplan zustande kommt; beziehen Sie bei Bedarf den Betriebsrat ein.
Was zu tun ist
- Klären Sie, ob das System Aufgaben/Schichten zuteilt auf Basis von Verhalten oder Merkmalen — dann ist es Hochrisiko.
- Sichern Sie menschliche Aufsicht und einen Weg, einen unangemessenen Dienstplan anzusprechen.
- Überwachen Sie auf Fairness: Bekommen Gruppen systematisch bessere oder schlechtere Stunden?
- Achten Sie auf Arbeitszeit und Planbarkeit, auch bei dynamischer Planung.
- Seien Sie transparent über die Logik und beziehen Sie den Betriebsrat ein.
Dienstplanung und Lohnabrechnung fühlen sich wie Rechenarbeit an, verteilen in der Praxis aber Chancen und Einkommen. Ein Algorithmus, der das tut, fällt unter denselben Schutz wie jede andere Entscheidung über Menschen.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung): Anhang III stuft Aufgabenzuweisung nach Verhalten/Merkmalen als Hochrisiko ein. - https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): Rechtsgrundlage und Transparenz bei automatisierter Planung auf Basis personenbezogener Daten.
Lesen Sie auch
KI bei Onboarding und interner Mobilität: wo liegt die Grenze?
Talent-Marketplaces, Skills-Matching und KI-gestützte Laufbahnpfade wirken neutral, berühren aber die Hochrisikogrenze, sobald sie Beförderungs- oder Aufstiegsentscheidungen steuern (Anhang III, Nr. 4). Dann gelten KI-VO, DSGVO, Transparenz und Chancengleichheit auch intern.
KI bei Immobilien und Wohnungsvergabe: wesentliche Dienste
KI, die bestimmt, wer Zugang zu Wohnraum erhält, berührt den Kern des Hochrisiko-Regimes. Anhang III der KI-Verordnung nennt den Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Diensten; zusätzlich verbietet die DSGVO Diskriminierung und stellt Anforderungen an automatisierte Entscheidungen.
KI-Betrugserkennung im Finanzsektor: die Ausnahme in Anhang III
KI zur Aufdeckung von Finanzbetrug ist in Anhang III ausdrücklich von der Hochrisiko-Einstufung für Kreditscoring ausgenommen. Die Ausnahme ist eng: Sie gilt nur für echte Betrugserkennung, nicht für Kreditbewertung unter Betrugslabel. DSGVO und Governance gelten weiter.