Landstrom am Kai: Wann und für wen verpflichtend?
FuelEU Maritime verpflichtet Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, am Kai Landstrom (OPS) zu nutzen oder emissionsfreie Technologie einzusetzen. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2025, unabhängig von der Flagge.
Kurze Antwort: Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, müssen am Kai Landstrom (OPS, On-Shore Power Supply) nutzen oder eine emissionsfreie Technologie einsetzen. Diese Pflicht folgt aus FuelEU Maritime (Verordnung (EU) 2023/1805) und gilt unabhängig davon, unter welcher Flagge das Schiff fährt.
Wer fällt unter die Pflicht?
Die Landstrompflicht ist Teil von FuelEU Maritime, das seit dem 1. Januar 2025 anwendbar ist (der Überwachungsplan musste bereits ab dem 31. August 2024 vorliegen). Die Verordnung richtet sich an Schiffe mit einer Bruttoraumzahl über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen. Die Flagge des Schiffes ist nicht maßgeblich: Auch Schiffe unter Nicht-EU-Flagge fallen unter das Regime, sobald sie einen EU-Hafen anlaufen.
Neben der Landstrompflicht kennt FuelEU Maritime einen zweiten, laufenden Strang: eine sinkende Treibhausgasintensität des genutzten Kraftstoffs, gemessen well-to-wake (von der Quelle bis zur Verbrennung). Diese Reduktion beginnt bei 2 % im Jahr 2025 und steigt auf 80 % im Jahr 2050.
Landstrom oder emissionsfreie Technik am Kai
Kern der Kai-Pflicht ist, dass ein festgemachtes Schiff für seinen Energiebedarf nicht länger seine Hilfsmotoren laufen lassen darf. Stattdessen muss es sich an Landstrom (OPS) vom Ufer anschließen oder eine alternative emissionsfreie Technologie nutzen, die am Kai dieselbe Emissionsreduktion erzielt. So werden die Emissionen während der Liegezeit vom Schiff auf das (teils grüne) Stromnetz verlagert.
FuelEU neben EU-EHS
Es ist wichtig, FuelEU Maritime vom EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) für die Seeschifffahrt zu unterscheiden. Das EU-EHS ist ein eigenes Instrument, schrittweise eingeführt zwischen 2024 und 2026, das die CO2-Emissionen tank-to-wake über Emissionszertifikate bepreist. Kurz gesagt: FuelEU steuert den Kraftstoff (Intensität und Landstrom), während das EU-EHS die Emissionen bepreist. Beide gelten nebeneinander für Reeder und Befrachter, die EU-Häfen anlaufen.
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Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1805/oj
Verordnung (EU) 2023/1805 (FuelEU Maritime); anwendbar seit dem 1. Januar 2025.
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Fällt mein Schiff unter FuelEU Maritime?
FuelEU Maritime (Verordnung (EU) 2023/1805) gilt seit dem 1. Januar 2025 für Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, unabhängig von ihrer Flagge. Maßgeblich sind die Tonnage und das Anlaufen eines EU-Hafens, nicht die Nationalität des Schiffes.
FuelEU Maritime oder EU-EHS Seeschifffahrt: Was ist der Unterschied?
FuelEU Maritime steuert den Kraftstoff — eine sinkende Treibhausgasintensität (well-to-wake) von 2 % in 2025 auf 80 % in 2050. Das EU-EHS bepreist hingegen die Emissionen (tank-to-wake CO2) über Emissionszertifikate. Zwei getrennte Regime, die einander ergänzen.
FuelEU Maritime & EU-EHS: Nachhaltigkeit erreicht die Seeschifffahrt
Seit dem 1. Januar 2025 gilt FuelEU Maritime (Verordnung (EU) 2023/1805): Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, müssen die Treibhausgasintensität ihrer Energie senken — 2 % in 2025, ansteigend auf 80 % in 2050. Zusammen mit dem EU-EHS bepreist dies die Emissionen.