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Erläuterung

Landstrom am Kai: Wann und für wen verpflichtend?

Verabschiedet 2026-06-14 · ≈ 1 Min. Lesezeit · Dirk Baaijen

FuelEU Maritime verpflichtet Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, am Kai Landstrom (OPS) zu nutzen oder emissionsfreie Technologie einzusetzen. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2025, unabhängig von der Flagge.

Kurze Antwort: Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, müssen am Kai Landstrom (OPS, On-Shore Power Supply) nutzen oder eine emissionsfreie Technologie einsetzen. Diese Pflicht folgt aus FuelEU Maritime (Verordnung (EU) 2023/1805) und gilt unabhängig davon, unter welcher Flagge das Schiff fährt.

Wer fällt unter die Pflicht?

Die Landstrompflicht ist Teil von FuelEU Maritime, das seit dem 1. Januar 2025 anwendbar ist (der Überwachungsplan musste bereits ab dem 31. August 2024 vorliegen). Die Verordnung richtet sich an Schiffe mit einer Bruttoraumzahl über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen. Die Flagge des Schiffes ist nicht maßgeblich: Auch Schiffe unter Nicht-EU-Flagge fallen unter das Regime, sobald sie einen EU-Hafen anlaufen.

Neben der Landstrompflicht kennt FuelEU Maritime einen zweiten, laufenden Strang: eine sinkende Treibhausgasintensität des genutzten Kraftstoffs, gemessen well-to-wake (von der Quelle bis zur Verbrennung). Diese Reduktion beginnt bei 2 % im Jahr 2025 und steigt auf 80 % im Jahr 2050.

Landstrom oder emissionsfreie Technik am Kai

Kern der Kai-Pflicht ist, dass ein festgemachtes Schiff für seinen Energiebedarf nicht länger seine Hilfsmotoren laufen lassen darf. Stattdessen muss es sich an Landstrom (OPS) vom Ufer anschließen oder eine alternative emissionsfreie Technologie nutzen, die am Kai dieselbe Emissionsreduktion erzielt. So werden die Emissionen während der Liegezeit vom Schiff auf das (teils grüne) Stromnetz verlagert.

FuelEU neben EU-EHS

Es ist wichtig, FuelEU Maritime vom EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) für die Seeschifffahrt zu unterscheiden. Das EU-EHS ist ein eigenes Instrument, schrittweise eingeführt zwischen 2024 und 2026, das die CO2-Emissionen tank-to-wake über Emissionszertifikate bepreist. Kurz gesagt: FuelEU steuert den Kraftstoff (Intensität und Landstrom), während das EU-EHS die Emissionen bepreist. Beide gelten nebeneinander für Reeder und Befrachter, die EU-Häfen anlaufen.

Lesen Sie das Hauptdossier: FuelEU Maritime und EHS für die Seeschifffahrt. Oder machen Sie den Transport- & Logistik-Scan.

Quellen

  1. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1805/oj
    Verordnung (EU) 2023/1805 (FuelEU Maritime); anwendbar seit dem 1. Januar 2025.

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Dirk Baaijen

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