Fällt mein Schiff unter FuelEU Maritime?
FuelEU Maritime (Verordnung (EU) 2023/1805) gilt seit dem 1. Januar 2025 für Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, unabhängig von ihrer Flagge. Maßgeblich sind die Tonnage und das Anlaufen eines EU-Hafens, nicht die Nationalität des Schiffes.
Kurze Antwort: Ihr Schiff fällt unter FuelEU Maritime, wenn es mehr als 5.000 BRZ misst und einen EU-Hafen anläuft, unabhängig davon, unter welcher Flagge es fährt. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2025 anwendbar.
Wer fällt darunter?
FuelEU Maritime ist in der Verordnung (EU) 2023/1805 festgelegt. Das Regime richtet sich an Schiffe über 5.000 Bruttoraumzahl (BRZ), die EU-Häfen anlaufen. Die Flagge des Schiffes ist dabei nicht maßgeblich: Auch Schiffe unter Nicht-EU-Flagge fallen darunter, sobald sie einen EU-Hafen anlaufen. Maßgeblich sind also zwei Dinge: die Tonnage des Schiffes und das Anlaufen eines EU-Hafens.
Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2025 anwendbar. Im Vorgriff darauf musste der Überwachungsplan bereits ab dem 31. August 2024 vorliegen.
Welche Pflichten gelten?
Kern von FuelEU Maritime ist eine sinkende Treibhausgasintensität der genutzten Energie, gemessen über die gesamte Kette von der Quelle bis zum Kielwasser (well-to-wake). Die Norm wird schrittweise strenger: eine Reduktion von 2 % im Jahr 2025, ansteigend auf 80 % im Jahr 2050. Damit steuert die Verordnung unmittelbar den Kraftstoffmix der Flotte.
Daneben gilt eine Pflicht zur Nutzung von Landstrom (Onshore Power Supply, OPS) oder emissionsfreier Technologie, wenn das Schiff am Kai liegt. So werden die Emissionen während der Hafenliegezeit reduziert.
FuelEU und EU-EHS: zwei verschiedene Stränge
FuelEU Maritime steht unabhängig vom EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) für die Seeschifffahrt. Das EU-EHS wird im Zeitraum 2024–2026 schrittweise eingeführt und bepreist die CO2-Emissionen (tank-to-wake) über Emissionszertifikate. Der Unterschied ist grundsätzlich: FuelEU steuert den Kraftstoff, den Sie nutzen, während das EU-EHS die tatsächlichen Emissionen bepreist. Ein Schiff kann also gleichzeitig beiden Regimen unterliegen.
Lesen Sie das Hauptdossier: FuelEU Maritime und EU-EHS für die Seeschifffahrt. Oder machen Sie den Transport- & Logistik-Scan.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1805/oj
Verordnung (EU) 2023/1805 (FuelEU Maritime); anwendbar seit dem 1. Januar 2025.
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FuelEU Maritime oder EU-EHS Seeschifffahrt: Was ist der Unterschied?
FuelEU Maritime steuert den Kraftstoff — eine sinkende Treibhausgasintensität (well-to-wake) von 2 % in 2025 auf 80 % in 2050. Das EU-EHS bepreist hingegen die Emissionen (tank-to-wake CO2) über Emissionszertifikate. Zwei getrennte Regime, die einander ergänzen.
Landstrom am Kai: Wann und für wen verpflichtend?
FuelEU Maritime verpflichtet Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, am Kai Landstrom (OPS) zu nutzen oder emissionsfreie Technologie einzusetzen. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2025, unabhängig von der Flagge.
FuelEU Maritime & EU-EHS: Nachhaltigkeit erreicht die Seeschifffahrt
Seit dem 1. Januar 2025 gilt FuelEU Maritime (Verordnung (EU) 2023/1805): Schiffe über 5.000 BRZ, die EU-Häfen anlaufen, müssen die Treibhausgasintensität ihrer Energie senken — 2 % in 2025, ansteigend auf 80 % in 2050. Zusammen mit dem EU-EHS bepreist dies die Emissionen.