eFTI und gefährliche Stoffe (ADR): was ändert sich?
Unter eFTI (Verordnung (EU) 2020/1056) fallen auch ADR-Frachtinformationen. Behörden müssen sie ab dem 9. Juli 2027 elektronisch über zertifizierte Plattformen akzeptieren. Papier bleibt zulässig. Was dies für die Beförderung gefährlicher Stoffe bedeutet.
Kurze Antwort: eFTI (Verordnung (EU) 2020/1056) bringt auch die gesetzlichen Frachtinformationen für gefährliche Stoffe nach ADR unter die elektronische Akzeptanzpflicht. Ab dem 9. Juli 2027 müssen Behörden diese Informationen elektronisch akzeptieren, sofern sie über eine zertifizierte Plattform oder einen zertifizierten Dienstleister übermittelt werden.
Was darunter fällt
Die eFTI-Verordnung deckt die gesetzlichen Frachtinformationen ab, die Unternehmen den Behörden vorzeigen können müssen. Dazu gehören neben dem Frachtbrief auch die Angaben zu gefährlichen Stoffen (ADR), zum Abfalltransport und zu Genehmigungen. Der Inhalt der Daten ändert sich durch eFTI nicht: Das ADR-Regime bestimmt weiterhin, welche Informationen zu einer Sendung gefährlicher Stoffe gehören. Was sich ändert, ist die Art und Weise, wie diese Informationen elektronisch ausgetauscht und kontrolliert werden dürfen. Der gemeinsame EU-Datensatz wird über Durchführungsrechtsakte festgelegt, sodass alle Mitgliedstaaten dieselbe Datenstruktur verwenden.
Was sich für die Praxis ändert
Ab dem 9. Juli 2027 sind Behörden verpflichtet, elektronische Frachtinformationen zu akzeptieren, auch für ADR-Sendungen. Voraussetzung ist, dass die Informationen über eine zertifizierte eFTI-Plattform oder einen zertifizierten Dienstleister übermittelt werden. Für die Straßenbeförderung gefährlicher Stoffe bedeutet dies, dass eine kontrollierende Behörde die ADR-Daten digital einsehen können muss, wenn sie auf diese Weise angeboten werden. Ziel sind weniger Papierdokumente in der Kabine und schnellere, eindeutige Kontrollen am Straßenrand.
Was sich nicht ändert
eFTI ermöglicht den elektronischen Austausch, aber Papier bleibt zulässig. Ein Beförderer, der ADR-Dokumente weiterhin auf Papier mitführt, erfüllt nach wie vor seine Pflichten. Die Akzeptanzpflicht wirkt in eine Richtung: Behörden müssen elektronisch akzeptieren, Unternehmen werden nicht zur Umstellung auf elektronische Übermittlung gezwungen. Auch die materiellen ADR-Anforderungen — Kennzeichnung, Klassifizierung, Verpackung — gelten unverändert fort. eFTI betrifft den Informationsfluss, nicht die Sicherheitsvorschriften selbst.
Lesen Sie das Hauptdossier: eFTI: elektronische Frachtinformationen werden zur Norm. Oder machen Sie den Transport-&-Logistik-Scan.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1056/oj
Verordnung (EU) 2020/1056 (eFTI); Akzeptanzpflicht der Behörden ab 9. Juli 2027.
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