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Erläuterung

Gewichte und Abmessungen: was darf mein Lkw wiegen und messen?

Verabschiedet 2026-06-16 · ≈ 2 Min. Lesezeit · Dirk Baaijen

Die Richtlinie 96/53/EG legt die Höchstwerte fest: meist 40 Tonnen (44 Tonnen intermodal) und Standardlängen. Die vorgeschlagene Überarbeitung (COM(2023) 445) will mehr Spielraum für emissionsfreie Fahrzeuge und EMS, gilt aber noch nicht.

Kurze Antwort: Wie schwer und wie groß Ihr Lkw sein darf, steht in der Richtlinie 96/53/EG. Für den üblichen internationalen Verkehr gilt meist ein zulässiges Gesamtgewicht von 40 Tonnen und 44 Tonnen für den intermodalen Verkehr (Container von oder zur Schiene oder Wasserstraße). Die Kommission will diese Regeln überarbeiten, doch dieser Vorschlag ist noch nicht in Kraft: Die geltenden Grenzwerte bleiben bestehen.

Was steht derzeit in den Regeln?

Die Richtlinie 96/53/EG legt die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen für schwere Nutzfahrzeuge im nationalen und internationalen Verkehr fest. Die Richtlinie sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten und für den Schutz von Straßen und Brücken. In Grundzügen:

  • Höchstgewicht: im internationalen Verkehr in der Regel 40 Tonnen Gesamtgewicht; für den intermodalen Containerverkehr gilt eine Erhöhung auf 44 Tonnen.
  • Achslasten: es gelten gesonderte Grenzwerte je Achse und je Achsgruppe, damit die Belastung der Fahrbahn beherrschbar bleibt.
  • Abmessungen: standardmäßige Höchstlängen (etwa 16,5 m für eine Sattelzugmaschine mit Auflieger und 18,75 m für einen Lkw mit Anhänger), eine Breite von 2,55 m (2,60 m für Kühlauflieger) und eine Höhe von 4 m.

Die Mitgliedstaaten dürfen für den Inlandsverkehr abweichen oder schwerere/längere Kombinationen zulassen (etwa den "Gigaliner" oder EMS), doch deren grenzüberschreitende Nutzung ist derzeit begrenzt und nicht einheitlich geregelt.

Was ändert sich mit dem Vorschlag?

2023 schlug die Europäische Kommission eine Überarbeitung vor (COM(2023) 445). Wichtige Punkte aus dem Vorschlag (noch nicht in Kraft):

  • Zusätzliches Gewicht und zusätzliche Länge für emissionsfreie Antriebsstränge und aerodynamische Vorrichtungen, damit saubere Lkw nicht durch das schwerere Batteriepaket benachteiligt werden.
  • Klarere Regeln für die grenzüberschreitende Nutzung längerer und schwererer Kombinationen (EMS) zwischen Mitgliedstaaten, die dies untereinander zulassen.

Bis dieser Vorschlag angenommen und umgesetzt ist, bleiben die Grenzwerte aus 96/53/EG in Kraft.

Was bedeutet das für die Umstellung auf Elektro-Lkw?

Ein Elektro-Lkw wiegt durch sein Batteriepaket mehr als eine vergleichbare Dieselversion. Innerhalb von 96/53/EG besteht bereits Spielraum für einen begrenzten Gewichtszuschlag für alternative Antriebsstränge, damit Ihre Nutzlast nicht unnötig sinkt. Beachten Sie, dass die Achslasten maßgeblich bleiben: Das Mehrgewicht muss innerhalb der Achsgrenzwerte liegen. Prüfen Sie deshalb beim Kauf, ob die gewählte Konfiguration die gewünschte Nutzlast unter den geltenden Regeln erreicht, und verfolgen Sie, ob die Überarbeitung weiteren Spielraum bietet.

Lesen Sie auch die Übersicht Transport & Logistik. Machen Sie den Scan.

Quellen

  1. https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1996/53/oj
    Richtlinie 96/53/EG: höchstzulässige Gewichte und Abmessungen.
  2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52023PC0445
    Vorschlag COM(2023) 445: Überarbeitung Gewichte und Abmessungen.

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