Gilt die Fahrtenschreiberpflicht für meinen Transporter (2,5–3,5 t)?
Ja, aber erst ab dem 1. Juli 2026 und nur für Transporter von 2,5 bis 3,5 Tonnen, die internationalen Verkehr durchführen. Das Gerät ist der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 (ST2) unter dem Mobilitätspaket.
Kurze Antwort: Ja, aber erst ab dem 1. Juli 2026 und nur, wenn Ihr Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen wiegt und internationalen Verkehr durchführt. Für den Binnenverkehr oder Fahrzeuge unter 2,5 Tonnen gilt diese Pflicht nicht.
Wann fällt mein Transporter darunter
Unter dem Mobilitätspaket (Verordnung (EU) 2020/1054) wird die Fahrtenschreiberpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge ausgeweitet. Maßgeblich sind zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen:
- Gewicht: Ihr Transporter hat eine zulässige Masse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen.
- Internationaler Verkehr: Sie führen grenzüberschreitenden Verkehr durch.
Erfüllt Ihr Fahrzeug beide Bedingungen, fällt es ab dem 1. Juli 2026 unter die Fahrtenschreiberpflicht. Das Gerät, das dann eingebaut werden muss, ist der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 (ST2). Führen Sie ausschließlich Binnenverkehr durch oder wiegt Ihr Transporter weniger als 2,5 Tonnen, betrifft Sie diese Frist nicht.
Was ST2 aufzeichnet
Der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 zeichnet Grenzübertritte sowie Be- und Entladevorgänge automatisch auf. Vorgänge, die früher manuell eingegeben werden mussten, erfasst das Gerät also selbst. Dies unterstützt die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Kabotage- und Entsendevorschriften aus dem Mobilitätspaket. Für Transporter bedeutet das, dass dieselbe Aufzeichnungssystematik gilt, die heute für schwerere Lkw besteht.
Rechtsgrundlage und Vorbereitung
Die Pflicht ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2020/1054 (Mobilitätspaket) und baut auf der Verordnung (EU) 165/2014 auf, die den Rahmen für Fahrtenschreiber im Straßenverkehr festlegt. Prüfen Sie rechtzeitig vor dem 1. Juli 2026, ob Ihre Flotte Transporter dieser Gewichtsklasse enthält, die grenzüberschreitend fahren, und planen Sie den Einbau eines ST2-Geräts frühzeitig. Prüfen Sie stets, ob Ihre konkrete Situation der richtigen Kategorie zuzuordnen ist, bevor Sie investieren.
Lesen Sie das Hauptdossier: Intelligenter Fahrtenschreiber und das Mobilitätspaket. Oder machen Sie den Transport-&-Logistik-Scan.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1054/oj
Verordnung (EU) 2020/1054 (Mobilitätspaket); intelligenter Fahrtenschreiber Version 2.
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Welche Frist für den intelligenten Fahrtenschreiber gilt für meinen Lkw?
Welche Frist gilt, hängt von Ihrem aktuellen Gerät ab: analog/digital der ersten Generation musste Ende 2024 nachgerüstet werden (Lernphase bis 28. Feb. 2025), ST1 auf ST2 zum 18. Aug. 2025, und Transporter 2,5-3,5 t im internationalen Verkehr ab dem 1. Juli 2026.
Was zeichnet der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 auf?
Der intelligente Fahrtenschreiber Version 2 (ST2) zeichnet Lenk- und Ruhezeiten auf sowie, neu unter dem Mobilitätspaket, automatisch Grenzübertritte und Be-/Entladevorgänge mittels Satellitenortung.
Intelligenter Fahrtenschreiber 2 & Mobilitätspaket: die Fristen für den Straßenverkehr
Das Mobilitätspaket (Verordnung (EU) 2020/1054) verpflichtet international fahrende Lkw zum intelligenten Fahrtenschreiber Version 2. Ältere Fahrzeuge mussten schon Ende 2024 umrüsten; ST1 folgt am 18. August 2025, Transporter 2,5–3,5 t ab Juli 2026. Die Fristen im Überblick.