Ab wann gilt die PPWR und was muss ich jetzt tun?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026. Ab dann darf der Leerraum in E-Commerce-Paketen höchstens 40 % betragen; der Leerraum in Transportverpackungen muss ab 2030 unter 50 % bleiben.
Kurze Antwort: Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026. Beginnen Sie jetzt mit Verpackungsdesign und Kartongrößen, denn die ersten Pflichten gelten dann bereits.
Ab wann gilt die PPWR
Die Verpackungsverordnung gilt als Verordnung unmittelbar — eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich, die Regeln gelten in jedem Mitgliedstaat in gleicher Form. Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt nach einer Übergangsfrist ab dem 12. August 2026. Einige Anforderungen kennen ein späteres Anwendungsdatum: So gilt die Grenze für den Leerraum in Transport- und Versandverpackungen erst ab 2030.
Was sich konkret ändert
- E-Commerce-Pakete: Ab dem 12. August 2026 darf der Leerraum in einem Paket
höchstens 40 % betragen.
- Transport- und Versandverpackungen: Ab 2030 darf der Leerraum (Luft und
Füllmaterial) nicht über 50 % liegen.
- Wiederverwendbarkeit: Es gelten Wiederverwendungsziele für Transport- und
Industrieverpackungen.
- Material: Daneben kommen Anforderungen an Recyclingfähigkeit und den Anteil
an recyceltem Material.
Was muss ich jetzt tun
- E-Commerce oder Fulfilment? Prüfen Sie Ihre Karton- und Paketstrategie auf
die 40-%-Regel und passen Sie Kartongrößen und Füllmaterial vor August 2026 an.
- Transportverpackung? Planen Sie rechtzeitig den Übergang zu
wiederverwendbaren Systemen und weniger Leerraum mit Blick auf die 50-%-Grenze 2030.
- Einkauf und Design? Berücksichtigen Sie Recyclingfähigkeit und recyceltes
Material in Ihren Spezifikationen, damit Verpackungen den kommenden Anforderungen genügen.
Behandeln Sie dies als operatives Vorhaben, nicht als Marketingfrage: Es betrifft Verpackungsdesign, Retourenströme und Lagerprozesse unmittelbar.
Lesen Sie das Hauptdossier: PPWR und Ihre Logistik. Oder machen Sie den Transport-&-Logistik-Scan.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR); anwendbar ab dem 12. August 2026.
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Die Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026: strengere Anforderungen an Verpackungen, eine Grenze für Leerraum in E-Commerce-Paketen (max. 40 %) und Wiederverwendbarkeitsziele für Transportverpackungen. Was das für Logistik und Fulfilment bedeutet.
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Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) stellt Anforderungen an Transportverpackungen: ab 12. Aug. 2026 max. 40 % Leerraum in E-Commerce-Paketen, Leerraum ≤50 % ab 2030, plus Wiederverwendbarkeitsziele. Sie gilt unmittelbar, ohne nationale Umsetzung.
Was ist die 40-%-Regel für E-Commerce-Pakete (PPWR)?
Die 40-%-Regel der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) legt fest, dass der Leerraum in einem E-Commerce-Paket ab dem 12. August 2026 höchstens 40 % betragen darf. Die Verordnung gilt unmittelbar, ohne nationale Umsetzung.