PPWR: Die Verpackungsverordnung verändert Ihre Logistik
Die Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026: strengere Anforderungen an Verpackungen, eine Grenze für Leerraum in E-Commerce-Paketen (max. 40 %) und Wiederverwendbarkeitsziele für Transportverpackungen. Was das für Logistik und Fulfilment bedeutet.
Die Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) betrifft jeden, der Waren verpackt, versendet oder lagert. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt nach einer Übergangsfrist ab dem 12. August 2026. Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar — keine nationale Umsetzung erforderlich.
Was sich ändert
- Leerraum in E-Commerce-Paketen: Ab dem 12. August 2026 darf der Leerraum
in einem Paket höchstens 40 % betragen, sofern technisch nicht unvermeidbar.
- Hohlraum in Transportverpackungen: Ab 2030 darf der Leerraum (Luft und
Füllmaterial) in Transport- und Versandverpackungen nicht über 50 % liegen.
- Wiederverwendbarkeit: Für Transport- und Industrieverpackungen, die
innerhalb desselben Mitgliedstaats zwischen Standorten desselben Unternehmens verwendet werden, gelten Wiederverwendungsziele.
- Hinzu kommen weiter gefasste Anforderungen an Recyclingfähigkeit und
recyceltes Material.
Warum es die Logistik betrifft
Dies ist keine Marketingfrage, sondern eine operative: Verpackungsdesign, Kartongrößen, Füllmaterial, Retourenströme und Fulfilment-Prozesse müssen darauf angepasst werden. Für E-Commerce und Lageroperationen ist die Wirkung unmittelbar.
Was das für Sie bedeutet
- E-Commerce oder Fulfilment? Gestalten Sie Ihre Karton- und Paketstrategie
vor August 2026 auf die 40-%-Regel um.
- Transportverpackung? Planen Sie den Übergang zu wiederverwendbaren
Systemen und weniger Leerraum; das spart später auch Transport- und Materialkosten.
Möchten Sie wissen, welche EU-Regime neben der PPWR Ihre Organisation betreffen — der Data Act, eFTI, EMSWe, die KI-Verordnung, NIS2 — und wo Ihre Readiness liegt? Machen Sie den Transport-&-Logistik-Scan.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/40/oj
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR): Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfall; anwendbar ab dem 12. August 2026. - https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en
Europäische Kommission — Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR).
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Ab wann gilt die PPWR und was muss ich jetzt tun?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026. Ab dann darf der Leerraum in E-Commerce-Paketen höchstens 40 % betragen; der Leerraum in Transportverpackungen muss ab 2030 unter 50 % bleiben.
Was ist die 40-%-Regel für E-Commerce-Pakete (PPWR)?
Die 40-%-Regel der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) legt fest, dass der Leerraum in einem E-Commerce-Paket ab dem 12. August 2026 höchstens 40 % betragen darf. Die Verordnung gilt unmittelbar, ohne nationale Umsetzung.
PPWR: Was muss ich bei wiederverwendbarer Transportverpackung tun?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) stellt Anforderungen an Transportverpackungen: ab 12. Aug. 2026 max. 40 % Leerraum in E-Commerce-Paketen, Leerraum ≤50 % ab 2030, plus Wiederverwendbarkeitsziele. Sie gilt unmittelbar, ohne nationale Umsetzung.