Datengesetz und Cloud-Wechsel: Kann ich leichter den Cloud-Dienst wechseln?
Ja. Das Datengesetz (Verordnung (EU) 2023/2854), anwendbar seit dem 12. September 2025, erleichtert den Wechsel zwischen Cloud- und Datenverarbeitungsdiensten durch verpflichtende Wechselunterstützung und ein Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln.
Kurze Antwort: Ja, der Wechsel zwischen Cloud-Diensten wird leichter. Das Datengesetz verpflichtet Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu unterstützen, und verbietet Vertragsklauseln, die Sie unangemessen binden.
Was regelt das Datengesetz?
Das Datengesetz ist die Verordnung (EU) 2023/2854 und ist seit dem 12. September 2025 anwendbar. Die Verordnung betrifft den Zugang zu und das Teilen von Daten vernetzter Produkte ("connected products") und verbundener Dienste. Im Mittelpunkt steht der Nutzer: das ist der Eigentümer, Mieter oder Leasingnehmer eines solchen Produkts. Für eine Transport- und Logistikorganisation berührt dies unter anderem die Fahrzeugtelematik, Sensoren in der Ladung und die zugehörigen Cloud-Plattformen, in denen diese Daten verarbeitet und gespeichert werden.
Für das Teilen von Daten gelten FRAND-Bedingungen: fair, angemessen und nicht diskriminierend. Daneben verbietet das Datengesetz missbräuchliche, einseitig auferlegte Vertragsklauseln. Enthalten die Daten personenbezogene Daten, so gilt zusätzlich weiterhin uneingeschränkt die DSGVO.
Was bedeutet das für den Cloud-Wechsel?
Das Datengesetz erleichtert den Wechsel des Cloud-Dienstes — und allgemeiner: des Datenverarbeitungsdienstes — ausdrücklich. Anbieter müssen den Wechsel zu einem anderen Anbieter unterstützen und dürfen Sie nicht mit missbräuchlichen Klauseln binden. Ziel ist, dass Sie Ihre Daten und Anwendungen mitnehmen können, sodass der Lock-in abnimmt und Sie Wahlfreiheit darüber behalten, wo Ihre Logistikdaten verarbeitet werden.
Worauf müssen Sie achten?
Prüfen Sie Ihre laufenden Verträge mit Cloud- und Plattformanbietern auf Klauseln, die den Wechsel behindern oder die nicht FRAND-konform sind. Beachten Sie, dass ab dem 12. September 2026 eine Konzeptionspflicht für neue vernetzte Produkte gilt: Diese müssen so konzipiert sein, dass die Daten zugänglich sind. Verarbeiten Sie in Ihren Transport- und Logistikketten personenbezogene Daten, stimmen Sie den Datengesetz-Ansatz auf Ihre DSGVO-Pflichten ab.
Lesen Sie das Hauptdossier: Datengesetz für Transport und Logistik. Oder machen Sie den Transport- und Logistik-Scan.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj
Verordnung (EU) 2023/2854 (Datengesetz); anwendbar seit dem 12. September 2025.
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