KI-Regulierung in der Schweiz: der Ansatz in Kürze
Die Schweiz hat kein übergreifendes KI-Gesetz. Sie wählt einen sektoralen Ansatz, ratifiziert das KI-Übereinkommen des Europarats (unterzeichnet am 27. März 2025) und bereitet einen Vernehmlassungsentwurf vor, vorgesehen bis Ende 2026.
Kurze Antwort: Die Schweiz hat kein übergreifendes KI-Gesetz. Das Land wählt einen sektoralen Ansatz, stützt sich auf bestehendes Recht wie das Datenschutzgesetz und geht den Schritt zu einer breiteren Regulierung über die Ratifizierung des KI-Übereinkommens des Europarats. Ein Vernehmlassungsentwurf ist bis Ende 2026 vorgesehen.
Kein horizontales Gesetz, aber ein gezielter Ansatz
Anders als die Europäische Union mit ihrer KI-Verordnung kennt die Schweiz kein umfassendes, sektorübergreifendes KI-Gesetz. Die Bundeskanzlei beschreibt die schweizerische Linie als einen sektoralen Ansatz: Die Regulierung knüpft an einen bestimmten Sektor oder ein bestimmtes Thema an, statt KI als Ganzes in einem einzigen Rahmen zu fassen. Wo neue Regeln nötig sind, sollen diese nach Ansicht des Bundesrats so weit wie möglich sektorspezifisch sein; allgemeine, sektorübergreifende Regulierung bleibt auf für die Grundrechte zentrale Bereiche beschränkt, wie den Datenschutz.
Das bedeutet nicht, dass KI in der Schweiz unreguliert ist. Bestehendes Recht ist anwendbar. Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz, in Kraft seit dem 1. September 2023, gilt unmittelbar für die KI-gestützte Datenverarbeitung; Anbieter und Nutzer müssen Zweck, Funktionsweise und Datenquellen transparent machen, wo das Gesetz dies verlangt.
Das KI-Übereinkommen des Europarats als Hebel
Der deutlichste politische Schritt ist international verankert. Am 12. Februar 2025 beschloss der Bundesrat, das Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit des Europarats zu ratifizieren und dazu die erforderlichen Anpassungen im schweizerischen Recht vorzunehmen. Am
- März 2025 unterzeichnete Bundesrat Albert Rösti das Übereinkommen namens der
Schweiz in Straßburg. Das Übereinkommen ist der rechtliche Anker: Seine Umsetzung bestimmt, wo die Schweiz ihre Gesetzgebung tatsächlich anpasst.
Was jetzt geschieht — und der Zeitplan
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement arbeitet zusammen mit anderen beteiligten Bundesstellen an einem Gesetzentwurf, der das KI-Übereinkommen umsetzt. Dieser Entwurf soll nach dem Beschluss des Bundesrats bis Ende 2026 in die Vernehmlassung gehen. Die dabei genannten Schwerpunkte — Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht — zeigen, wo die Übereinkommenspflichten am schwersten auf die schweizerische Rechtsordnung drücken.
Neben verbindlichen Regeln setzt die Schweiz auf nicht gesetzliche Maßnahmen wie Selbstregulierung und Richtlinien, eine Kombination, die von den beteiligten Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft breit begrüßt wurde. Parallel läuft die weitere Arbeit an der KI-Regulierung in bestimmten Sektoren, darunter Gesundheitsversorgung und Verkehr.
Was dies für Organisationen bedeutet
Für Organisationen, die erfassen, wo KI-Regeln gelten, ist die Schweiz das Gegenteil eines leeren Felds: keine KI-Verordnung, aber bestehendes Recht, das schon jetzt greift, plus eine Übereinkommenspflicht, die die Richtung bestimmt. Bis der Vernehmlassungsentwurf vorliegt, ist das Datenschutzgesetz der konkreteste Anhaltspunkt; danach wird der schweizerische Ansatz — sektoral, wo es geht, horizontal nur, wo die Grundrechte es erfordern — schärfer sichtbar werden.
Lesen Sie auch: Internationale KI-Governance. Machen Sie den Scan.
Quellen
- https://www.bk.admin.ch/en/artificial-intelligence
Bundeskanzlei: kein übergreifendes KI-Gesetz; sektoraler Ansatz, das bestehende Datenschutzgesetz gilt unmittelbar für KI. - https://www.admin.ch/en/nsb?id=104110
Bundesrat (12.02.2025): ratifiziert das KI-Übereinkommen des Europarats; sektorale Gesetzesanpassungen; Vernehmlassungsentwurf Ende 2026.
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