Beschäftigte über KI informieren: die Transparenzpflicht des Artikels 26
Bevor Sie ein Hochrisiko-KI-System am Arbeitsplatz einsetzen, verpflichtet Artikel 26 der KI-Verordnung Sie, die betroffenen Beschäftigten und ihre Vertretung zu informieren. Diese Pflicht tritt neben DSGVO-Transparenz und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats — ein eigener, prüfbarer Schritt.
Kurze Antwort: Bevor Sie ein Hochrisiko-KI-System am Arbeitsplatz einsetzen, verpflichtet Sie Artikel 26 der KI-Verordnung, die betroffenen Beschäftigten und ihre Vertretung darüber zu informieren, dass sie ihm unterworfen werden. Das ist ein eigener, nachweisbarer Schritt — getrennt von (aber zusammenlaufend mit) der DSGVO-Transparenz und dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Was die Pflicht beinhaltet
Artikel 26 verpflichtet den Betreiber (den Arbeitgeber), vor der Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems am Arbeitsplatz die Arbeitnehmervertreter und die betroffenen Beschäftigten zu informieren. Der Gedanke: Wer einem KI-System unterworfen wird — bei Einstellung, Bewertung, Planung oder Überwachung —, muss das wissen. Es geht um vorherige Information, nicht um eine nachträgliche Mitteilung.
Was Sie kommunizieren
Die Information muss Beschäftigte in die Lage versetzen zu verstehen, womit sie es zu tun haben:
- dass und wofür ein KI-System eingesetzt wird;
- was es tut und welche Entscheidungen es trifft oder unterstützt;
- dass es menschliche Aufsicht gibt und wie diese funktioniert;
- was es für sie bedeutet und an wen sie sich mit Fragen wenden können.
Halten Sie es verständlich: keine juristische Packungsbeilage, sondern klare Sprache.
Drei Stränge, die zusammenlaufen
Für HR-KI laufen drei Informations-/Beteiligungspflichten häufig parallel:
- KI-Verordnung Art. 26 — informieren vor Inbetriebnahme.
- DSGVO — Transparenz über die Verarbeitung von Beschäftigtendaten.
- Mitbestimmungsrecht — das Zustimmungsrecht des Betriebsrats.
Sie bündeln sie am besten in einem Vorgang: Dieselbe Erläuterung dient dem Antrag an den Betriebsrat, der DSGVO-Information und der Pflicht aus Artikel 26.
Warum es darauf ankommt
Transparenz ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch Risikobegrenzung. Beschäftigte, die wissen, dass — und wie — KI eingesetzt wird, vertrauen dem System eher und erkennen Fehler schneller. Umgekehrt ist verschwiegene KI-Nutzung eine Quelle von Konflikten, Beschwerden und Aufsichtsfragen. Siehe auch den HR-Wegweiser.
Was zu tun ist
- Informieren Sie vor der Inbetriebnahme, nicht danach — halten Sie den Zeitpunkt fest.
- Schreiben Sie eine klare Erläuterung, die zugleich die DSGVO- und Betriebsrats-Stränge bedient.
- Benennen Sie den Ansprechpartner für Fragen und Einwände.
- Dokumentieren Sie, was, wann und an wen Sie kommuniziert haben — das ist Ihr Compliance-Nachweis.
Artikel 26 macht aus der Transparenz gegenüber dem Personal eine harte Voraussetzung, keine nette Geste. Der Arbeitgeber, der es sauber regelt, erfüllt die Pflicht und baut zugleich Vertrauen in die KI auf, die er einsetzt.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 26: Arbeitgeber informieren Beschäftigte und ihre Vertretung vor Inbetriebnahme eines Hochrisiko-Systems. - https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): ergänzende Transparenzpflicht bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten.
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Matching-KI bei Leiharbeit und Überlassung ist hochriskant (Einstellung). Der Tool-Anbieter ist meist Anbieter, die Agentur Betreiber; der Entleiher kann mitverantwortlich werden. Die DSGVO verlangt eine klare Rollenverteilung.
Registrierung von Hochrisiko-Systemen in der EU-Datenbank (Artikel 49)
Artikel 49 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und bestimmte Betreiber, Hochrisiko-Systeme vor der Inbetriebnahme in einer öffentlichen EU-Datenbank zu registrieren. Die Registrierung macht sichtbar, welche Systeme am Markt sind, und ist Voraussetzung für die rechtmäßige Nutzung.
Betriebsanleitung und Transparenz gegenüber dem Betreiber: Artikel 13
Artikel 13 verlangt, dass Hochrisiko-KI hinreichend transparent arbeitet und mit einer Betriebsanleitung geliefert wird, mit der der Betreiber das System versteht und korrekt nutzt. Diese Anweisungen müssen Zweck, Leistung, Grenzen und Aufsichtsmaßnahmen enthalten.