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Erläuterung

Der GPAI-Verhaltenskodex (Code of Practice): was steht darin und für wen?

Verabschiedet 2026-06-16 · ≈ 2 Min. Lesezeit · Dirk Baaijen

Der GPAI-Verhaltenskodex ist ein freiwilliges Instrument (Art. 56 KI-Verordnung), mit dem Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck ihre Erfüllung der Pflichten aus Art. 53 und 55 nachweisen können. Drei Kapitel: Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit.

Kurze Antwort: Der Code of Practice für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) ist ein freiwilliger Verhaltenskodex, erleichtert durch das KI-Büro auf Grundlage von Artikel 56 der KI-Verordnung. Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck können damit die Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten nachweisen. Der Kodex ist also keine zusätzliche Pflicht, sondern ein Weg zur Einhaltung.

Was er ist — und was er nicht ist

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) legt Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck Pflichten auf. Der Code of Practice ist ein Hilfsmittel, um diese zu erfüllen, kein eigenständiges Gesetz. Artikel 56 weist dem KI-Büro die Aufgabe zu, solche Verhaltenskodizes gemeinsam mit der Branche und anderen Interessenträgern zu erleichtern.

Freiwillig, aber nützlich. Die Unterzeichnung ist nicht verpflichtend. Wer den Kodex befolgt, erhält jedoch eine angenommene Vermutung der Einhaltung und mehr Rechtssicherheit. Anbieter, die den Kodex nicht befolgen, müssen auf andere Weise nachweisen, dass sie dieselben gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Nicht dasselbe wie der Kennzeichnungskodex. Verwechseln Sie diesen GPAI-Kodex nicht mit dem gesonderten Verhaltenskodex zur erkennbaren Kennzeichnung KI-generierter oder -bearbeiteter Inhalte (verbunden mit den Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen). Das ist ein anderes Instrument für einen anderen Zweck.

Die drei Kapitel

Der Kodex besteht aus drei Teilen, die an die gesetzlichen Pflichten anknüpfen:

  • Transparenz und Dokumentation. Stützt die Pflichten aus Artikel 53: technische Dokumentation, Informationen an nachgelagerte Anbieter und eine öffentliche Zusammenfassung der verwendeten Trainingsdaten.
  • Urheberrecht. Hilft Anbietern, eine Strategie aufzusetzen, die das EU-Urheberrecht respektiert, einschließlich der Beachtung von Vorbehalten gegen Text- und Data-Mining.
  • Sicherheit und Gefahrenabwehr. Richtet sich an Anbieter von Modellen mit systemischem Risiko und stützt die zusätzlichen Pflichten aus Artikel 55, etwa Risikobewertung, Minderung und Vorfallmeldung.

Die ersten beiden Kapitel sind für alle GPAI-Anbieter relevant; das dritte nur für Modelle, die als systemisches Risiko eingestuft werden.

Für wen ist das relevant?

Wenn Sie GPAI anbieten — also ein Modell entwickeln und in Verkehr bringen — ist der Kodex unmittelbar relevant. Er bietet eine konkrete, strukturierte Möglichkeit, Artikel 53 (und bei systemischem Risiko Artikel 55) zu erfüllen und dies gegenüber dem KI-Büro nachweisbar zu machen.

Wenn Sie GPAI einkaufen — also ein bestehendes Modell nutzen — müssen Sie den Kodex nicht selbst unterzeichnen. Dennoch ist es ratsam zu wissen, ob Ihr Anbieter ihn befolgt: Das sagt etwas über die Dokumentation, die Urheberrechtsstrategie und das Risikomanagement aus, auf die Sie sich als Abnehmer stützen dürfen. Fragen Sie beim Einkauf danach und halten Sie es bei Bedarf vertraglich fest.

Lesen Sie auch: Der Zeitplan der Pflichten der KI-Verordnung. Machen Sie den Scan.

Quellen

  1. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/ai-code-practice
    Europäische Kommission — Code of Practice für GPAI.
  2. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
    Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 53, 55, 56: GPAI-Pflichten.

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Dirk Baaijen

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