EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Was bedeutet sie für Logistik und Einfuhr?
Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet das Inverkehrbringen von sieben Rohstoffen auf dem EU-Markt — Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz — wenn sie von entwaldeten Flächen stammen. Sie gilt für große Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember 2026.
Kurze Antwort: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet das Inverkehrbringen oder die Ausfuhr von sieben Rohstoffen und daraus abgeleiteten Erzeugnissen auf dem EU-Markt, wenn sie von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten oder geschädigten Flächen stammen. Wer diese Waren einführt oder mit ihnen handelt, muss dies über eine Sorgfaltserklärung mit Geolokalisierungsdaten nachweisen können. Für große und mittlere Marktteilnehmer gilt die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026.
Was die EUDR regelt
Die EUDR ersetzt die EU-Holzverordnung und ist erheblich breiter angelegt. Nach Angaben der Europäischen Kommission betrifft sie sieben Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz, sowie abgeleitete Erzeugnisse wie Leder, Schokolade, Reifen und Möbel. Die Kernverpflichtung besteht darin, dass Marktteilnehmer und Händler nachweisen können müssen, dass die Produkte nicht von kürzlich entwaldeten Flächen stammen und nicht zur Waldschädigung beitragen (Verordnung (EU) 2023/1115).
Die Verordnung gilt unmittelbar — anders als eine Richtlinie erfordert sie keine nationale Umsetzung. Die Geltungsdaten wurden mehrfach aufgeschoben. Nach einem Aufschub durch die Verordnung (EU) 2025/2650 (Dezember 2025) gelten die Hauptpflichten für große und mittlere Marktteilnehmer ab dem 30. Dezember 2026 und für natürliche Personen, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Warum dies Logistik und Einfuhr betrifft
Die Verpflichtung knüpft an das Inverkehrbringen der Waren an, was die gesamte Einfuhrkette betrifft. Im Mittelpunkt steht die Sorgfaltserklärung (Due-Diligence-Erklärung): Marktteilnehmer sammeln Informationen über die Herkunft, einschließlich der Geolokalisierung der Flächen, auf denen der Rohstoff angebaut wurde, und bewerten das Risiko, bevor sie die Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder ausführen.
Für Logistik und Einkauf bedeutet dies, dass Herkunfts- und Geolokalisierungsdaten entlang der Kette verfügbar sein müssen, dass die Dokumentation mit Sendung und Zollverfahren verknüpft werden muss und dass Lieferanteninformationen rechtzeitig eingehen müssen. Die Kommission hat hierfür ein Informationssystem angekündigt, in dem Sorgfaltserklärungen eingereicht werden; den aktuellen Betrieb und Stand entnehmen Sie der Hauptquellen-Seite der Kommission.
Was es für Sie bedeutet
- Führen Sie einen der sieben Rohstoffe oder abgeleitete Erzeugnisse ein? Ermitteln Sie, wo Sie in der Kette stehen (Marktteilnehmer oder Händler) und welches Geltungsdatum für Sie gilt.
- Beginnen Sie rechtzeitig mit Herkunftsdaten. Geolokalisierung und Nachweis entwaldungsfreier Produktion kommen von Lieferanten weiter oben in der Kette; entsprechende Vereinbarungen kosten Durchlaufzeit.
- Zweifel über Anwendungsbereich oder genaue Daten? Gehen Sie von der offiziellen Kommissions-Seite und dem konsolidierten Text auf EUR-Lex aus, da Geltungsdaten und Durchführungsdetails noch angepasst wurden.
Lesen Sie auch: Transport & Logistik. Machen Sie den Scan.
Quellen
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1115/oj
Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR): Regeln gegen Entwaldung; Sorgfaltspflicht und Rückverfolgbarkeit von sieben Rohstoffen. - https://environment.ec.europa.eu/topics/forests/deforestation/regulation-deforestation-free-products_en
Europäische Kommission — Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR): Anwendungsbereich und Geltungsdaten.
Lesen Sie auch
Deckt meine ISO-27001-Zertifizierung die Sorgfaltspflicht unter NIS2 ab?
ISO 27001 deckt einen großen Teil der NIS2-Risikomanagementmaßnahmen ab, ist aber keine automatische Compliance. Meldepflicht, Verantwortung der Leitung, Lieferkettenrisiko und Registrierung müssen Sie gesondert abdecken.
IOSS: wie funktioniert die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von E-Commerce-Sendungen?
Mit dem IOSS erheben Sie die Mehrwertsteuer bereits beim Verkauf für eingeführte Sendungen bis 150 Euro. Sie geben eine monatliche Erklärung ab, und die Sendung kommt ohne Einfuhr-Mehrwertsteuer schneller durch den Zoll. Ohne IOSS zahlt der Kunde die Mehrwertsteuer beim Empfang.
Das niederländische Cybersicherheitsgesetz: So wird NIS2 in den Niederlanden Recht
Das Cybersicherheitsgesetz setzt NIS2 in niederländisches Recht um: Sorgfaltspflicht, Meldepflicht und Geschäftsleiterhaftung. Das Gesetz befindet sich noch im Verfahren und tritt voraussichtlich später in Kraft als die EU-Frist.