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Analyse

Das Digital-Omnibus-Dossier: was sich verschiebt, was feststeht und was noch fehlt

Verabschiedet 2026-06-12 · ≈ 2 Min. Lesezeit · Dirk Baaijen

Die politische Einigung vom 7. Mai 2026 über den Digital Omnibus verschiebt die schwersten Daten der KI-Verordnung und mildert einige Bestimmungen — ist aber noch kein Gesetz. Dieses Dossier ordnet, was vereinbart ist, was bleibt und welche Schritte zwischen Einigung und Amtsblatt noch liegen.

Kein Thema der KI-Regulierung sorgt 2026 für so viel Verwirrung wie der Digital Omnibus. Der eine liest "Aufschub" und legt seine Vorbereitung still, der andere weist darauf hin, dass sich rechtlich noch nichts geändert hat. Beide haben einen Punkt — und wer das Dossier im Blick hat, weiß genau, welche Arbeit weiterläuft und welche Luft bekommt.

Was am 7. Mai 2026 vereinbart wurde

Der Rat und das Europäische Parlament erzielten eine vorläufige politische Einigung über den KI-Teil des Digital Omnibus, der Vereinfachungsagenda der Kommission. Der Kern:

ThemaGeltender TextPolitische Einigung
Hochrisiko, Anhang III2. August 20262. Dezember 2027
Hochrisiko, Anhang I (Produkte)2. August 20272. August 2028
Transparenz, Artikel 502. August 20262. Dezember 2026
Neues Verbot, Artikel 5 (Nudifier/CSAM)2. Dezember 2026

Neben der Verschiebung von Daten fügt der Omnibus auch ein neues Verbot in Artikel 5 ein: KI-Systeme, die nicht einvernehmliches intimes Bildmaterial ("Nudifier") oder Material des sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) erzeugen oder manipulieren. Dieses Verbot gilt ab dem 2. Dezember 2026 (siehe die verbotenen Praktiken). Daneben wird die Formulierung einiger Bestimmungen gemildert — darunter Artikel 4 (KI-Kompetenz), dessen Pflicht selbst und dessen Geltungsbeginn im Übrigen unberührt bleiben.

Was sich ausdrücklich nicht verschiebt

Die bereits geltenden Bestimmungen berührt die Einigung nicht: die verbotenen Praktiken und die Kompetenzpflicht (seit dem 2. Februar 2025), das GPAI-Regime (seit dem 2. August 2025) und die Durchsetzungsbefugnis des KI-Büros ab dem 2. August 2026. Auch die nationalen Aufsichtsstrukturen werden ganz regulär zum 2. August 2026 operativ. Wer sagt "die KI-Verordnung ist aufgeschoben", sagt es also zu breit: Nur der Hochrisikoblock und die Transparenzschicht verschieben sich.

Der Weg von der Einigung zum Gesetz

Eine vorläufige politische Einigung ist der letzte inhaltliche Schritt, aber nicht der letzte Schritt. Es folgen noch: juristisch-sprachliche Überarbeitung des Textes, förmliche Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat und Veröffentlichung im Amtsblatt. Bis zu dieser Veröffentlichung ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in ihrer aktuellen Form die geltende Norm — mit dem 2. August 2026 als Datum für den Hochrisikoblock. Das ist keine Formalität: Organisationen, die ihre Vorbereitung vollständig einstellen, gehen ein rechtliches Risiko ein, solange die Änderung nicht bekanntgemacht ist, so wahrscheinlich das Ergebnis auch sein mag.

Wie Organisationen damit klug umgehen

Drei Faustregeln. Erstens: Planen Sie auf die neuen Daten, dokumentieren Sie aber die Entscheidung und die Annahme ("politische Einigung, Veröffentlichung erwartet"), damit die Abwägung nachvollziehbar bleibt. Zweitens: Nutzen Sie die gewonnene Zeit für die Bausteine, die ohnehin schon gelten oder nie wegfallen — das KI-Register, Kompetenz, das Verbots-Screening, Datenqualität. Drittens: Halten Sie in Verträgen mit Lieferanten und Abnehmern beide Zeitpläne fest, mit der Veröffentlichung im Amtsblatt als Wendepunkt. Diese Wissensdatenbank pflegt das Dossier; sobald die geänderte Verordnung erscheint, werden die Zeitleiste, das Statusboard und dieses Dossier am selben Tag aktualisiert.

Quellen

  1. https://www.hoganlovells.com/en/publications/eu-legislators-agree-to-delay-for-highrisk-ai-rules
    Analyse der politischen Einigung vom 7. Mai 2026 zwischen Rat und Europäischem Parlament.
  2. https://www.aiactblog.nl/en/digital-omnibus
    Laufend aktualisierter Überblick über die Digital-Omnibus-Bestandteile und den Stand der förmlichen Annahme.
  3. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
    Verordnung (EU) 2024/1689 — der geltende Text, solange die Änderung nicht im Amtsblatt steht.
  4. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai
    Kommissions-Hub zur KI-Verordnung, mit den Umsetzungsunterlagen rund um die Vereinfachungsagenda.

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Dirk Baaijen

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