Das Digital-Omnibus-Dossier: was sich verschiebt, was feststeht und was noch fehlt
Die politische Einigung vom 7. Mai 2026 über den Digital Omnibus verschiebt die schwersten Daten der KI-Verordnung und mildert einige Bestimmungen — ist aber noch kein Gesetz. Dieses Dossier ordnet, was vereinbart ist, was bleibt und welche Schritte zwischen Einigung und Amtsblatt noch liegen.
Kein Thema der KI-Regulierung sorgt 2026 für so viel Verwirrung wie der Digital Omnibus. Der eine liest "Aufschub" und legt seine Vorbereitung still, der andere weist darauf hin, dass sich rechtlich noch nichts geändert hat. Beide haben einen Punkt — und wer das Dossier im Blick hat, weiß genau, welche Arbeit weiterläuft und welche Luft bekommt.
Was am 7. Mai 2026 vereinbart wurde
Der Rat und das Europäische Parlament erzielten eine vorläufige politische Einigung über den KI-Teil des Digital Omnibus, der Vereinfachungsagenda der Kommission. Der Kern:
| Thema | Geltender Text | Politische Einigung |
|---|---|---|
| Hochrisiko, Anhang III | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko, Anhang I (Produkte) | 2. August 2027 | 2. August 2028 |
| Transparenz, Artikel 50 | 2. August 2026 | 2. Dezember 2026 |
| Neues Verbot, Artikel 5 (Nudifier/CSAM) | — | 2. Dezember 2026 |
Neben der Verschiebung von Daten fügt der Omnibus auch ein neues Verbot in Artikel 5 ein: KI-Systeme, die nicht einvernehmliches intimes Bildmaterial ("Nudifier") oder Material des sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM) erzeugen oder manipulieren. Dieses Verbot gilt ab dem 2. Dezember 2026 (siehe die verbotenen Praktiken). Daneben wird die Formulierung einiger Bestimmungen gemildert — darunter Artikel 4 (KI-Kompetenz), dessen Pflicht selbst und dessen Geltungsbeginn im Übrigen unberührt bleiben.
Was sich ausdrücklich nicht verschiebt
Die bereits geltenden Bestimmungen berührt die Einigung nicht: die verbotenen Praktiken und die Kompetenzpflicht (seit dem 2. Februar 2025), das GPAI-Regime (seit dem 2. August 2025) und die Durchsetzungsbefugnis des KI-Büros ab dem 2. August 2026. Auch die nationalen Aufsichtsstrukturen werden ganz regulär zum 2. August 2026 operativ. Wer sagt "die KI-Verordnung ist aufgeschoben", sagt es also zu breit: Nur der Hochrisikoblock und die Transparenzschicht verschieben sich.
Der Weg von der Einigung zum Gesetz
Eine vorläufige politische Einigung ist der letzte inhaltliche Schritt, aber nicht der letzte Schritt. Es folgen noch: juristisch-sprachliche Überarbeitung des Textes, förmliche Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat und Veröffentlichung im Amtsblatt. Bis zu dieser Veröffentlichung ist die Verordnung (EU) 2024/1689 in ihrer aktuellen Form die geltende Norm — mit dem 2. August 2026 als Datum für den Hochrisikoblock. Das ist keine Formalität: Organisationen, die ihre Vorbereitung vollständig einstellen, gehen ein rechtliches Risiko ein, solange die Änderung nicht bekanntgemacht ist, so wahrscheinlich das Ergebnis auch sein mag.
Wie Organisationen damit klug umgehen
Drei Faustregeln. Erstens: Planen Sie auf die neuen Daten, dokumentieren Sie aber die Entscheidung und die Annahme ("politische Einigung, Veröffentlichung erwartet"), damit die Abwägung nachvollziehbar bleibt. Zweitens: Nutzen Sie die gewonnene Zeit für die Bausteine, die ohnehin schon gelten oder nie wegfallen — das KI-Register, Kompetenz, das Verbots-Screening, Datenqualität. Drittens: Halten Sie in Verträgen mit Lieferanten und Abnehmern beide Zeitpläne fest, mit der Veröffentlichung im Amtsblatt als Wendepunkt. Diese Wissensdatenbank pflegt das Dossier; sobald die geänderte Verordnung erscheint, werden die Zeitleiste, das Statusboard und dieses Dossier am selben Tag aktualisiert.
Quellen
- https://www.hoganlovells.com/en/publications/eu-legislators-agree-to-delay-for-highrisk-ai-rules
Analyse der politischen Einigung vom 7. Mai 2026 zwischen Rat und Europäischem Parlament. - https://www.aiactblog.nl/en/digital-omnibus
Laufend aktualisierter Überblick über die Digital-Omnibus-Bestandteile und den Stand der förmlichen Annahme. - https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
Verordnung (EU) 2024/1689 — der geltende Text, solange die Änderung nicht im Amtsblatt steht. - https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai
Kommissions-Hub zur KI-Verordnung, mit den Umsetzungsunterlagen rund um die Vereinfachungsagenda.
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