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Erläuterung

Datengesetz: Welche Vertragsklauseln muss ich anpassen?

Verabschiedet 2026-06-14 · ≈ 1 Min. Lesezeit · Dirk Baaijen

Das Datengesetz verbietet missbräuchliche Datenklauseln und verlangt faire (FRAND) Teilungsbedingungen. Prüfen Sie Daten-, Liefer-, Leasing- und Plattformverträge auf Klauseln, die Zugang oder Übertragung einseitig blockieren oder bepreisen. Eine praktische Checkliste für Transport und Logistik.

Die größte praktische Wirkung des Datengesetzes liegt oft nicht in der Technik, sondern in Ihren Verträgen. Die Verordnung erzwingt zweierlei: Datenteilung unter fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) und ein Verbot missbräuchlicher Klauseln — vor allem zum Schutz kleinerer Parteien.

Welche Verträge prüfen

  • Telematik- und Lieferantenverträge — enthalten sie Klauseln, die Ihnen

den Zugang zu Ihren eigenen Fahrzeug-/Maschinendaten verwehren oder teuer machen?

  • Leasing- und Mietverträge — ist geregelt, dass Sie als Nutzer an die

Daten gelangen und diese teilen lassen können?

  • Plattform- und Datenteilungsvereinbarungen — stehen darin einseitige

oder unangemessene Klauseln zu Eigentum, Weiterverwendung oder Übertragung?

  • Kunden- und Kettenverträge — stimmen die Vereinbarungen darüber, wer

welche Daten abfragen und weitergeben darf?

Worauf Sie achten

  1. Einseitig auferlegte Klauseln, die Zugang oder Übertragung blockieren

oder unangemessen bepreisen — sie können nichtig sein.

  1. FRAND — sind Ihre Teilungsbedingungen als fair und nicht

diskriminierend auszulegen?

  1. Vendor-Lock-in — einschränkende Klauseln, die einen Wechsel erschweren,

verdienen einen zweiten Blick (siehe auch die Regeln zum Cloud-Wechsel).

Was zu tun ist

Erstellen Sie ein Inventar Ihrer datenrelevanten Verträge, markieren Sie die riskanten Klauseln und planen Sie eine Überarbeitung bei Verlängerung oder Nachverhandlung.

Lesen Sie das Hauptdossier: Das Datengesetz für Transport und Logistik. Oder machen Sie den Transport- und Logistik-Scan.

Quellen

  1. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/2854/oj
    Verordnung (EU) 2023/2854 (Datengesetz): faire Teilungsbedingungen (FRAND) und Verbot missbräuchlicher Vertragsklauseln.
  2. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-act
    Europäische Kommission — Politikseite Datengesetz: Anwendungsbereich, Rechte und Pflichten.

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Dirk Baaijen

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