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Erläuterung

KI in Medien und Journalismus: Transparenz, Deepfakes und Medienfreiheit

Verabschiedet 2026-06-22 · ≈ 2 Min. Lesezeit · Dirk Baaijen

KI berührt den Journalismus an drei Fronten: Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt Transparenz über Deepfakes und KI-Texte, der DSA reguliert die Verbreitung von Desinformation auf Plattformen, und der European Media Freedom Act schützt redaktionelle Unabhängigkeit und Quellen.

Kurze Antwort: KI berührt Medien und Journalismus entlang dreier Stränge, die Sie nicht durcheinanderbringen sollten. Die KI-Verordnung (Artikel 50) verlangt Transparenz über künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte. Der DSA reguliert, wie Plattformen Desinformation und illegale Inhalte verbreiten. Der European Media Freedom Act (EMFA) schützt die Unabhängigkeit der Redaktion und ihrer Quellen. Zusammen bestimmen sie, wie Sie KI verantwortungsvoll in Nachrichten einsetzen.

Transparenz über Deepfakes und KI-Texte

Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass Deepfakes — realistisch wirkende, aber künstlich erstellte oder manipulierte Bilder, Audio oder Video — als solche gekennzeichnet werden. Für Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, gilt ebenfalls eine Offenlegungspflicht, es sei denn, der Inhalt wurde von einem Menschen redigiert und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung.

Für eine Redaktion bedeutet das: wer KI nutzt, um Bilder zu erzeugen oder einen Text zu verfassen, muss dies für den Leser sichtbar machen. Eine menschliche Endkontrolle mit klarer Verantwortung ist der Ausnahmegrund.

Der DSA: Verbreitung über Plattformen

Der Digital Services Act richtet sich nicht auf den Ersteller, sondern auf die Verbreitung. Sehr große Online-Plattformen müssen Systemrisiken bewerten, darunter Desinformation und die Auswirkungen auf die öffentliche Informationsversorgung. Sie müssen illegale Inhalte entfernen können und transparent über Empfehlungsalgorithmen sein.

Für den Journalismus ist das doppelt: Plattformen sind Verbreitungskanal und Risikoquelle zugleich. KI-generierte Falschnachrichtenkampagnen fallen unter das Systemrisiko, das Plattformen beherrschen müssen.

Der European Media Freedom Act

Der EMFA, anwendbar ab August 2025, schützt die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien. Kernpunkte: Schutz journalistischer Quellen, Garantien gegen den ungerechtfertigten Einsatz von Spyware gegen Journalisten und Transparenz über Medieneigentum.

KI berührt dies, wo redaktionelle Entscheidungen automatisiert werden oder wo KI-Systeme eingesetzt werden, um Journalisten zu verfolgen. Der EMFA zieht die Grenze: redaktionelle Autonomie darf technischer oder kommerzieller Steuerung nicht untergeordnet werden.

Was zu tun ist

  • Kennzeichnen Sie KI-Inhalte: markieren Sie Deepfakes und KI-generierte Texte gemäß Artikel 50.
  • Sichern Sie die menschliche Endredaktion: legen Sie fest, wer die redaktionelle Verantwortung trägt — das ist der Ausnahmegrund für Text.
  • Prüfen Sie Ihre Verbreitung: kennen Sie die DSA-Pflichten der Plattformen, auf denen Sie veröffentlichen.
  • Schützen Sie Quellen: stellen Sie sicher, dass KI-Tools (etwa Transkription oder Cloud-Speicher) die Vertraulichkeit von Quellen nicht untergraben.
  • Seien Sie transparent über Eigentum und Nutzung: das knüpft sowohl an den EMFA als auch an den umfassenderen Stand der KI-Regulierung an.

Transparenz ist im Journalismus keine Verwaltungslast, sondern der Kern der Glaubwürdigkeit. Siehe auch KI in anderen Branchen wie Telekommunikation, wo dieselbe Transparenz- und Sicherheitslogik wiederkehrt.

Quellen

  1. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
    Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung): Artikel 50 zu Transparenz bei Deepfakes und KI-generiertem Text von öffentlichem Interesse.
  2. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj
    Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA): Regeln für Plattformen gegen Desinformation und illegale Inhalte.
  3. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1083/oj
    Verordnung (EU) 2024/1083 (European Media Freedom Act): Schutz der redaktionellen Freiheit und journalistischer Quellen.

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Dirk Baaijen

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