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Erläuterung

Ist mein Planungsalgorithmus hochriskant unter der KI-Verordnung?

Verabschiedet 2026-06-14 · ≈ 1 Min. Lesezeit · Dirk Baaijen

Software, die Dienstpläne, Tourenplanung oder Einstellung steuert, fällt unter Anhang III der KI-Verordnung und ist hochriskant. Die schwersten Pflichten gelten ab dem 2. Dez. 2027; die KI-Kompetenz gilt bereits jetzt.

Kurze Antwort: Wahrscheinlich ja. Algorithmen, die Arbeitsdienstpläne, Tourenplanung oder Einstellung und Auswahl steuern, fallen unter Anhang III (Nummer 4) der KI-Verordnung und gelten damit als hochriskant.

Wann ist Planung hochriskant?

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) stuft KI-Systeme für beschäftigungsbezogene Entscheidungen als hochriskant ein. Es geht um Systeme, die bei Einstellung und Auswahl sowie bei Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Aufgabenzuweisung oder die Steuerung von Arbeitsleistung eingesetzt werden. Ein Planungssystem, das selbst bestimmt, welcher Fahrer welche Tour erhält, oder das Dienste und Pläne zuweist, berührt diese Kategorie direkt. Ein Werkzeug, das lediglich verwaltungstechnisch Daten zusammenführt, ohne Einfluss auf einzelne Beschäftigte, liegt eher außerhalb der Hochrisiko-Kategorie. Maßgeblich sind die tatsächliche Funktionsweise und die Auswirkung auf Menschen, nicht der Name des Produkts.

Welche Fristen gelten?

Die Anwendung der KI-Verordnung verläuft gestaffelt. Verbotene Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten seit dem 2. Februar 2025. Regeln für KI mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) gelten seit dem 2. August 2025. Die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III waren formell für den 2. August 2026 vorgesehen, werden aber über den Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Transparenzpflichten (Art. 50) verschieben sich auf den 2. Dezember 2026. Sie haben also Zeit, die Konformität in Ordnung zu bringen, doch die Kompetenzpflicht ist bereits jetzt in Kraft.

Beachten Sie auch angrenzende Regeln

Emotionserkennung am Arbeitsplatz — etwa Fahrerüberwachung, die Emotionen erkennt — ist eine verbotene Praktik und ist untersagt. Ein Lagerroboter kann zudem ein Sicherheitsbauteil sein (Anhang I) im Zusammenhang mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab Januar 2027 gilt. Die KI-Kompetenz gilt für jeden, der KI einsetzt: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Leute wissen, wie das System arbeitet und wo seine Grenzen liegen.

Lesen Sie das Hauptdossier: KI-Regulierung für Logistik und Transport. Oder machen Sie den Transport & Logistik-Scan.

Quellen

  1. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
    Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung); gestaffelte Anwendung 2025–2027.

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Dirk Baaijen

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